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Bund erteilt Zuschlag

Gemeinsam mit der Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not (RBS) erhält das SAH Zürich und Schaffhausen den Zuschlag für die Rechtsberatungen/-vertretungen von Asylsuchenden in den Bundesasylzentren in den Regionen Zürich und Bern. Das revidierte Asylgesetz tritt im März 2019 in Kraft. Neu ist beispielsweise das beschleunigte Verfahren oder die Zuteilung einer Rechtsvertretung nach Einreichung des Asylgesuchs.

Medienmitteilung SEM

Medienmitteilung SFH

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