Anmeldung – Kurs Einbürgerungsgespräch

Bankverbindung für Rückerstattung

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl werden die Kurskosten vollumfänglich zurückerstattet. Dazu benötigen wir Ihre Bankverbindung.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs)
für Einbürgerungskurs «Schweiz kennen – Wissen für den Einbürgerungstest»

1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für kostenpflichtige Bildungsangebote und Veranstaltungen des SAH Zürich. Sie sind gültig ab dem 01.10.2024 und ersetzen alle früheren Versionen.

1.2 Anmeldung und Vertrag
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die vorliegenden Geschäftsbedingungen des SAH Zürich.
Der Vertrag zwischen der teilnehmenden Person und dem SAH Zürich kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch das SAH Zürich zustande. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

1.3 Kurskosten / Zahlungsbedingungen
Die Kurskosten sind in der aktuellen Ausschreibung festgehalten, die zum Zeitpunkt der Anmeldung in Kraft ist. Die Kurskosten bleiben während der Dauer der Veranstaltung unverändert. Die Kurskosten sind vor Kursbeginn zu begleichen. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.

1.4 Absage und Verschiebung des Kurses
Das SAH Zürich behält sich vor, Kurse bei Nichterreichung der Mindestzahl an Teilnehmenden mindestens 5 Arbeitstage vor Kursbeginn abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Kurskosten vollumfänglich zurückerstattet. Im Falle einer Verschiebung hat die angemeldete Person das Recht, innert 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt in diesem Fall ohne Kostenfolgen. Allfällig bereits einbezahlte Kurskosten werden zurückerstattet.

1.5 Änderungen im Kursprogramm
Das SAH Zürich behält sich vor, Änderungen im Programm und in der Organisation sowie in der Auswahl und im Einsatz von Referenten und Kursleitenden vorzunehmen.

1.6 Absenzen oder frühzeitiger Austritt
Bei Absenzen oder frühzeitigem Austritt während des Kurses erfolgt keine Rückerstattung der Kurskosten. Auf begründetes Gesuch hin können bei Härtefällen (bspw. Krankheit, Unfall oder einem Todesfall in der Familie/ im engen Freundeskreis) die Kosten teilweise oder ganz erlassen werden. Nichtgenutzte Leistungen (beispielsweise techn. Probleme seitens der Teilnehmenden) ergeben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.

1.7 Video-, Foto- und Audio Aufnahmen
Ohne ausdrückliches Einverständnis des SAH Zürich und der Kursteilnehmenden dürfen an sämtlichen Veranstaltungen keine Video-, Foto- oder Audio-Aufnahmen gemacht werden.

1.8 Versicherung und Haftung
Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der teilnehmenden Person. Für Diebstahl, Schäden und Verlust von Wertgegenständen wird vom SAH Zürich keine Haftung übernommen.

1.9 Datenschutz
Die Angaben, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung zur Verfügung stellen, werden in unserer Datenbank erfasst und für Informationszwecke genutzt. Mitarbeitende des SAH Zürich sowie externe Dienstleistende, die Umgang mit diesen Personendaten haben, sind zur strikten Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Wenn Sie keinen Einspruch erheben, gehen wir davon aus, dass Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben und mit den entsprechenden Bestimmungen einverstanden sind.

1.10 Gerichtsstand
Im Streitfall ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.

2 Spezifische Bestimmungen für den Kurs «Schweiz kennen – Wissen für den Einbürgerungstest»
2.1 Annullierung der definitiven Anmeldung durch die Teilnehmenden vor Kursbeginn
Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich an das SAH Zürich erfolgen.
Kurskosten sind bei Rücktritt vom Kurs wie folgt fällig:

■ bis 30 Tage vor Kursbeginn – 0% der Kursgebühren, CHF 25.00 Administrationskosten
■ bis 7 Tage vor Kursbeginn – 50% der Kursgebühren
■ 6 Tage oder weniger vor Kursbeginn – 100% der Kursgebühren

Nach diesem Datum entfällt der Anspruch auf Rückerstattung, sofern keine Ersatzperson vermittelt werden kann. In folgenden Fällen wird das Kursgeld rückerstattet, respektive erlassen:

■ Unfall oder Krankheit (ärztliches Zeugnis nötig)
■ Todesfall in der Familie/ im engen Freundeskreis
■ Rücktritt mit Ersatz (Teilnehmenden-Wechsel vor und nach Rechnungsstellung, sofern die Person die Anforderungen ebenfalls erfüllt)

2.2 Kursbestätigung
Die Teilnehmenden erhalten eine schriftliche Kursbestätigung, wenn Sie mindestens 75% des Kursangebotes absolviert haben.


SAH Zürich, 1. Januar 2025

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