Kurzassessment

für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene

Das Kurzassessment dient den Gemeinden als individuelle Standortbestimmung. Diesen ersten Schritt der Integrationsplanung übernehmen wir gerne für Sie.

Als zentrales Element der integrationsorientierten Fallführung dient es als Grundlage für eine Zuweisung in geeignete Integrationsmassnahmen.

Die fallführenden Stellen verfügen über die Ergebnisse des Kurzassessments (Formular Abschnitt C) sowie eine Empfehlung für weiterführende Massnahmen.

In zwei 60-minütigen Gesprächen wird eine Standortbestimmung bezüglich folgender Themen durchgeführt:

  • Biografische Angaben
  • Bildungshintergrund und aktueller Sprachstand
  • Berufs-/Arbeitserfahrungen
  • Orientierungswissen bezüglich Bildung / Arbeitsmarkt
  • Persönliche Interessen / Motivation
  • Aktuelle persönliche Situation
  • Fazit / Empfehlung

Im Anschluss erhalten die fallführenden Stellen eine Empfehlung für die weitere Integrationsplanung.

Fallführende Stellen im Kanton Zürich, die Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen begleiten.

Zwei Gespräche à 60 Minuten, innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung.

Fr. 450.-

Da das Angebot «Kurzassessment» kein akkreditiertes Angebot ist, fallen die Kosten zu Lasten der Gemeinde an.

Die Anmeldung erfolgt via Anmeldeformular. Bei Fragen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Kontakt

Kurzassessment
Wilhelmstrasse 10
8005 Zürich

044 405 70 96
monika.wechsler(at)sah-zh.ch

Unterstützt durch das kantonale Integrationsförderungsprogramm und die Integrationsförderung der Stadt Zürich.

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